Coronabus wird rückwirkend nicht mehr bei Hartz IV angerechnet

09. Juni 2020  Aktuelles

Zur Information. Die Anrechnung des Coronabonus wurde mit Verfügung vom 05.06. rückwirkend zum 01.03. aufgehoben. Alle bei denen der Bonus angerechnet wurde, sollten sich bei Ihrer Sachbearbeitung melden und einen korrigierten Bescheid anfordern.

Die neu gefasste Nr. 10 des § 1 regelt, dass die vom Arbeitgeber aufgrund der COVID-19-Pandemie in der Zeit vom 01.03. – 31.12.2020 steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG) gewährten Beihilfen und Unterstützungen für die Arbeitnehmer sowie entsprechende Zahlungen aus den Bundes- und Länderhaushalten bis zu insgesamt 1.500 € anrechnungsfrei bleiben.

Der § 1 Abs. 4 ist dahingehend geändert worden, dass in den Schulferien erzieltes Einkommen von unter 25-jährigen Schüler/innen allgemein- oder berufsbildender Schulen nunmehr unabhängig von den höchstens 4 Wochen je Kalenderjahr in Höhe von 2.400 € (bisher 1.200 €) kalenderjährlich unberücksichtigt bleibt.

Valentin Veithen